Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

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Die psychische Belastung wird wertneutral verstanden und kann eine gesundheitsbeeinträchtigende und eine gesundheitsförderliche Wirkung haben. Demzufolge fordert das Arbeitsschutzgesetz seit 2013 ausdrücklich, die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefährdungen ihrer Beschäftigten, neben den körperlichen auch die psychischen Faktoren, zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG).

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Beschreibung

Bei der Gefährdungsbeurteilung i. S. des Arbeitsschutzgesetzes geht es immer um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit. Auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung dient dem frühzeitigen Erkennen und der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Grundsätzlich einzubeziehende Faktoren sind:

  • Arbeitsintensität,
  • Arbeitszeit,
  • Handlungsspielraum,
  • sozialen Beziehungen – insbesondere zu Vorgesetzten – sowie
  • Arbeitsumgebungsbedingungen – insbesondere die Belastung durch Lärm.

 

Zusätzliche Informationen

Format

Präsenz

Umfang

Abhängig von der Zahl der zu beurteilenden Arbeitsplatzbereiche

Teilnehmer

mindestens 5; Mitarbeiterbeteiligung ist bindend vorgeschrieben

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